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BUAG‑Überbrückungsgeldverordnung – Höchstdauer von 18 Monaten
Verordnung vom 10.09.2015

Zusammenfassung

Die BUAG‑Überbrückungsgeldverordnung legt eine Höchstdauer von 18 Monaten für das Überbrückungsgeld fest und trat am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/10/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die BUAG‑Überbrückungsgeldverordnung legt eine Höchstdauer von 18 Monaten für das Überbrückungsgeld fest und trat am 1. Jänner 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Überbrückungsgeld darf höchstens 18 Monate gezahlt werden.
  • Die Verordnung beruht auf den Bestimmungen der §§ 13l Abs. 1, 3 und 6 des BUAG.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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