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Verbot und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Selbstbedienungsverkauf
Verordnung vom 10.09.2015

Zusammenfassung

Die Selbstbedienungsverordnung legt fest, welche gefährlichen Chemikalien in Selbstbedienungsverkaufsstellen an Endverbraucher abgegeben werden dürfen und definiert Kennzeichnungs‑ sowie Sicherheitsanforderungen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/10/2015XXV
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Selbstbedienungsverordnung legt fest, welche gefährlichen Chemikalien in Selbstbedienungsverkaufsstellen an Endverbraucher abgegeben werden dürfen und definiert Kennzeichnungs‑ sowie Sicherheitsanforderungen.

Schwerpunkte

  • Der Verkauf in Selbstbedienung ist für Stoffe mit akuter Toxizität der Kategorien 1‑2 (Totenkopf‑Symbol) strikt verboten.
  • Für Stoffe mit akuter Toxizität der Kategorie 3 sowie für spezifische Zielorgan‑Toxizitäten und weitere gefährliche Eigenschaften gelten ebenfalls Verbote.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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