Zusammenfassung
Die Selbstbedienungsverordnung legt fest, welche gefährlichen Chemikalien in Selbstbedienungsverkaufsstellen an Endverbraucher abgegeben werden dürfen und definiert Kennzeichnungs‑ sowie Sicherheitsanforderungen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/10/2015XXV
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Selbstbedienungsverordnung legt fest, welche gefährlichen Chemikalien in Selbstbedienungsverkaufsstellen an Endverbraucher abgegeben werden dürfen und definiert Kennzeichnungs‑ sowie Sicherheitsanforderungen.Schwerpunkte
- Der Verkauf in Selbstbedienung ist für Stoffe mit akuter Toxizität der Kategorien 1‑2 (Totenkopf‑Symbol) strikt verboten.
- Für Stoffe mit akuter Toxizität der Kategorie 3 sowie für spezifische Zielorgan‑Toxizitäten und weitere gefährliche Eigenschaften gelten ebenfalls Verbote.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.