Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die MAB‑Ausbildungsverordnung: Sie präzisiert Praktikumsstellen, korrigiert Zahlen in Anlage 8, passt Tabellenwerte an und modernisiert die Berufsbezeichnung in Anlage 20.Bundesministerium für Gesundheit9/11/2015XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die MAB‑Ausbildungsverordnung: Sie präzisiert Praktikumsstellen, korrigiert Zahlen in Anlage 8, passt Tabellenwerte an und modernisiert die Berufsbezeichnung in Anlage 20.Schwerpunkte
- In Anlage 7 wird nach dem Wort „Sanitätsbehörde“ ein Komma gesetzt und die Formulierung „nicht bettenführende Organisationseinheit einer Krankenanstalt“ ergänzt, um die Beschreibung der Praktikumsstellen zu präzisieren.
- In Anlage 8 werden die Zahlen 417 und 233 durch 433 bzw. 217 ersetzt und ein Klammerausdruck korrigiert, um fehlerhafte Angaben in den Ausbildungszahlen zu berichtigen.
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