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Erklärung der Fliegerhorst Vogler‑Kaserne zur Betreuungsstelle
Verordnung vom 15.09.2015

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Inneres erklärt die Fliegerhorst Vogler‑Kaserne in Hörsching zur Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz‑Bund 2005. Die Verordnung gilt ab dem 15. September 2015 und läuft nach zwölf Monaten aus.
Bundesministerium für Inneres9/15/2015XXV
Sozialpolitik
Betreuung von Pflegebedürftigen

Zusammenfassung

Die Bundesministerin für Inneres erklärt die Fliegerhorst Vogler‑Kaserne in Hörsching zur Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz‑Bund 2005. Die Verordnung gilt ab dem 15. September 2015 und läuft nach zwölf Monaten aus.

Schwerpunkte

  • Die Fliegerhorst Vogler‑Kaserne wird offiziell zur Betreuungsstelle erklärt.
  • Die Regelung beruht auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005 und verweist auf die Definition einer Betreuungsstelle in § 1 Z 4.
Dokumente (PDFs)
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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