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Heimarbeitstarif für chemische Erzeugnisse (2015)
Verordnung vom 18.02.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert einheitliche Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 7,67 €) und gewährt einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/18/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert einheitliche Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 7,67 €) und gewährt einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich, für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 einen Stundenlohn von 7,67 € festlegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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