Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert einheitliche Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 7,67 €) und gewährt einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/18/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert einheitliche Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 7,67 €) und gewährt einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich, für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 einen Stundenlohn von 7,67 € festlegt.
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