Änderung der Terminologie für Kinder mit Förderbedarf in Lehrplänen und Schulverordnungen
Verordnung vom 16.09.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ersetzt das Wort „schwerstbehinderte Kinder“ durch „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ in den Lehrplänen der Sonderschulen sowie in der Bildungsdokumentations‑ und Zeugnisformularverordnung.Bundesministerium für Bildung und Frauen9/16/2015XXV
Primarstufe
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ersetzt das Wort „schwerstbehinderte Kinder“ durch „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ in den Lehrplänen der Sonderschulen sowie in der Bildungsdokumentations‑ und Zeugnisformularverordnung.Schwerpunkte
- In allen Lehrplan‑Anlagen (C4) wird die Bezeichnung „schwerstbehinderte Kinder“ durch „Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt, um eine inklusivere Sprache zu verwenden.
- Ein neuer Absatz (25) wird zu Art. I § 5 hinzugefügt, der die überarbeitete Anlage C4 verlinkt und damit die neue Terminologie verbindlich macht.
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