Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Oswaldiberg‑Tunnel (A10)
Verordnung vom 18.09.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Abschnitte im Oswaldiberg‑Tunnel der A10 fest, in denen die durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird, und verlangt die Ankündigung von Beginn und Ende dieser Messstrecken.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/18/2015XXV
Verkehr
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Abschnitte im Oswaldiberg‑Tunnel der A10 fest, in denen die durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird, und verlangt die Ankündigung von Beginn und Ende dieser Messstrecken.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken im Oswaldiberg‑Tunnel: für die Fahrtrichtung Villach zwischen km 174,01 und km 178,48 sowie für die Gegenrichtung Salzburg zwischen km 178,53 und km 174,08.
- Auf den definierten Abschnitten wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung erfasst.
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