Änderung der Aufsichtsbezirks‑Verordnung – Zuständigkeit für Post und Telekommunikation
Verordnung vom 22.09.2015Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22. September 2015 erweitert die Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektorate um einen neuen Paragraphen 4a, der die Zuständigkeit für Post‑ und Telekommunikationsbetriebe regelt. Die Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/22/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 22. September 2015 erweitert die Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektorate um einen neuen Paragraphen 4a, der die Zuständigkeit für Post‑ und Telekommunikationsbetriebe regelt. Die Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2015.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph 4a wird eingeführt, der die Zuständigkeit für Post‑ und Telekommunikationsbetriebe auf die regionalen Arbeitsinspektorate überträgt.
- Die Regelung umfasst Betriebe wie die Telekom Austria, die Österreichische Post, Unternehmen, die überwiegend Mietleitungen oder öffentlichen Telefondienst anbieten, sowie Sozial‑ und Wohlfahrtseinrichtungen und Betriebe von Gebietskörperschaften, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
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