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Sicherheits‑ und Technische Neuregelungen für Schifffahrtsanlagen 2015
Verordnung vom 20.02.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 27/2015 ändert die Schifffahrts‑ und Schiffstechnikverordnungen, führt strengere Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Gütern ein, verlangt bauprodukt‑konforme Materialien und legt Brandschutz‑ sowie Rauchverbote in Küstenbereichen fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/20/2015XXV
Umwelt
Verkehr
Sicherheit
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung 27/2015 ändert die Schifffahrts‑ und Schiffstechnikverordnungen, führt strengere Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Gütern ein, verlangt bauprodukt‑konforme Materialien und legt Brandschutz‑ sowie Rauchverbote in Küstenbereichen fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Begriff „Gefährliche Güter“ nach dem Europäischen Abkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN).
  • Bei Neubau, Änderungen oder Instandhaltung von Länden dürfen nur bauprodukte‑konforme Materialien verwendet werden.
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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