Zusammenfassung
Die Verordnung 27/2015 ändert die Schifffahrts‑ und Schiffstechnikverordnungen, führt strengere Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Gütern ein, verlangt bauprodukt‑konforme Materialien und legt Brandschutz‑ sowie Rauchverbote in Küstenbereichen fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/20/2015XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung 27/2015 ändert die Schifffahrts‑ und Schiffstechnikverordnungen, führt strengere Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit gefährlichen Gütern ein, verlangt bauprodukt‑konforme Materialien und legt Brandschutz‑ sowie Rauchverbote in Küstenbereichen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Begriff „Gefährliche Güter“ nach dem Europäischen Abkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN).
- Bei Neubau, Änderungen oder Instandhaltung von Länden dürfen nur bauprodukte‑konforme Materialien verwendet werden.
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