<!--[-->Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2015)<!--]-->
Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2015)
Verordnung vom 23.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche monatliche Lehrlingsentgelte für Veranstaltungstechniker/innen fest und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration ein. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/23/2015XXV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche monatliche Lehrlingsentgelte für Veranstaltungstechniker/innen fest und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration ein. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird für die vier Lehrjahre auf 537,60 €, 690,90 €, 855,60 € bzw. 1 108,30 € festgelegt.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung, spätestens am 30. Juni zu zahlen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.