Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2015)
Verordnung vom 23.09.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Lehrlingsentgelte für Veranstaltungstechniker/innen fest und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration ein. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/23/2015XXV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Lehrlingsentgelte für Veranstaltungstechniker/innen fest und führt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration ein. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird für die vier Lehrjahre auf 537,60 €, 690,90 €, 855,60 € bzw. 1 108,30 € festgelegt.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung, spätestens am 30. Juni zu zahlen.
Dokumente (PDFs)
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