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Änderung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen
Verordnung vom 23.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Auszubildende im Fitnessbereich fest und definiert Sonderzahlungen sowie Überstundenregelungen, wirksam seit 1. Oktober 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/23/2015XXV
Arbeitsrecht
Berufsbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Auszubildende im Fitnessbereich fest und definiert Sonderzahlungen sowie Überstundenregelungen, wirksam seit 1. Oktober 2015.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Republik Österreich und betrifft alle Lehrberechtigten und deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/Fitnessbetreuung.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 489,70 €, im zweiten Lehrjahr 626,10 € und im dritten Lehrjahr 879,60 €.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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