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Änderung der Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen
Verordnung vom 23.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Sportadministration fest und regelt Sonderzahlungen. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/23/2015XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Sportadministration fest und regelt Sonderzahlungen. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Geltungsbereich: Die Regelung gilt für das gesamte Staatsgebiet und für alle Lehrberechtigten sowie Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
  • Grundvergütung: 528 € pro Monat im ersten Lehrjahr, 690,30 € im zweiten und 966,20 € im dritten Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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