Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Sportadministration fest und regelt Sonderzahlungen. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/23/2015XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Sportadministration fest und regelt Sonderzahlungen. Sie tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Geltungsbereich: Die Regelung gilt für das gesamte Staatsgebiet und für alle Lehrberechtigten sowie Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
- Grundvergütung: 528 € pro Monat im ersten Lehrjahr, 690,30 € im zweiten und 966,20 € im dritten Jahr.
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