<!--[-->Verordnung zur Festlegung von Gesamterfassungsquoten für Haushaltsverpackungen (2016)<!--]-->
Verordnung zur Festlegung von Gesamterfassungsquoten für Haushaltsverpackungen (2016)
Verordnung vom 23.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Erfassungsquoten für Haushaltsverpackungen fest, definiert zentrale Begriffe und ein Berechnungsmodell und regelt die finanzielle Abgeltung der Sammel‑ und Verwertungssysteme.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/23/2015XXV
Umwelt
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Erfassungsquoten für Haushaltsverpackungen fest, definiert zentrale Begriffe und ein Berechnungsmodell und regelt die finanzielle Abgeltung der Sammel‑ und Verwertungssysteme.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt eine erweiterte Herstellerverantwortung ein, indem sie für alle Verpackungsarten verbindliche Gesamterfassungsquoten festlegt.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie Gesamterfassungsmasse, Zukaufsmasse, Abgeltungsmasse und Marktinputmasse, um die Berechnungen transparent zu machen.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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