Änderung der Universitäts‑Studienevidenzverordnung 2004 (Verordnung 277/2015)
Verordnung vom 25.09.2015Zusammenfassung
Die Verordnung 277/2015 ändert die Studienevidenzverordnung, erweitert den Geltungsbereich, führt achtstellige Matrikelnummern und ein neues Codierungssystem ein sowie detaillierte Meldepflichten an einen zentralen Datenverbund.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft9/25/2015XXV
Bildung
Öffentliche Verwaltung
Informations- und Kommunikationswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 277/2015 ändert die Studienevidenzverordnung, erweitert den Geltungsbereich, führt achtstellige Matrikelnummern und ein neues Codierungssystem ein sowie detaillierte Meldepflichten an einen zentralen Datenverbund.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich wird auf alle Universitäten, die Universität für Weiterbildung Krems und Lehramtsstudien mit Pädagogischen Hochschulen ausgeweitet.
- Die Matrikelnummer wird von sieben‑ auf achtstellige Ziffern geändert; bei alten Nummern wird eine führende Null eingefügt.
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