Bundesministerium für Inneres9/25/2015XXV
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das Inkrafttretensdatum der vorübergehenden Grenzkontrollen von 25. September auf 15. Oktober, indem in den Paragraphen 1 und 2 das Wort „25. September“ durch „15. Oktober“ ersetzt wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert das Datum, an dem die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen beginnt, von 25. September auf 15. Oktober.
- Die Änderung betrifft die Paragraphen 1 und 2 der bestehenden Verordnung über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen.
Dokumente (PDFs)
