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Festsetzung des Grundbetrags im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst
Verordnung vom 28.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst als Prozentsatz ihres Gehalts fest und definiert ihn in einer Tabelle nach Dienstgrad.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport9/28/2015XXV
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst als Prozentsatz ihres Gehalts fest und definiert ihn in einer Tabelle nach Dienstgrad.

Schwerpunkte

  • Der Grundbetrag für den Auslandseinsatz‑Präsenzdienst wird als Hundertsatz des jeweiligen Militärgehalts festgelegt.
  • Eine detaillierte Tabelle ordnet jedem Dienstgrad einen spezifischen Hundertsatz, eine Verwendungs‑gruppe und eine Gehaltsstufe zu.
Dokumente (PDFs)
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Klug Gerald, Mag.

SPÖ


6A - Graz und Umgebung



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