Zusammenfassung
Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst als Prozentsatz ihres Gehalts fest und definiert ihn in einer Tabelle nach Dienstgrad.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport9/28/2015XXV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den monatlichen Grundbetrag für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst als Prozentsatz ihres Gehalts fest und definiert ihn in einer Tabelle nach Dienstgrad.Schwerpunkte
- Der Grundbetrag für den Auslandseinsatz‑Präsenzdienst wird als Hundertsatz des jeweiligen Militärgehalts festgelegt.
- Eine detaillierte Tabelle ordnet jedem Dienstgrad einen spezifischen Hundertsatz, eine Verwendungs‑gruppe und eine Gehaltsstufe zu.
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