Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. März 2015 für jeden Dienstgrad im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst einen festen Grundbetrag fest und hebt die alte Regelung auf.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport9/28/2015XXV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. März 2015 für jeden Dienstgrad im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst einen festen Grundbetrag fest und hebt die alte Regelung auf.Schwerpunkte
- Der Grundbetrag wird für jede Dienstgradstufe festgelegt (z. B. Rekrut 1 546,09 €, General 6 548,57 €).
- Die neuen Beträge gelten ab dem 1. März 2015.
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