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Grundbeträge im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2015)
Verordnung vom 28.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. März 2015 für jeden Dienstgrad im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst einen festen Grundbetrag fest und hebt die alte Regelung auf.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport9/28/2015XXV
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. März 2015 für jeden Dienstgrad im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst einen festen Grundbetrag fest und hebt die alte Regelung auf.

Schwerpunkte

  • Der Grundbetrag wird für jede Dienstgradstufe festgelegt (z. B. Rekrut 1 546,09 €, General 6 548,57 €).
  • Die neuen Beträge gelten ab dem 1. März 2015.
Dokumente (PDFs)
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Klug Gerald, Mag.

SPÖ


6A - Graz und Umgebung



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