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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2015
Verordnung vom 30.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2015/2016 eine zusätzliche Beihilfe für Schulmilch fest und bestimmt Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/30/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Schuljahr 2015/2016 eine zusätzliche Beihilfe für Schulmilch fest und bestimmt Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf dem Marktordnungsgesetz 2007 und wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.
  • Im Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 31. Juli 2016 erhalten begünstigte Schulen eine zusätzliche Beihilfe von 10,38 € pro 100 kg Milch der Kategorie I und 9,34 € pro 100 kg Milch der Kategorie II.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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7C - Unterland



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