Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Schuljahr 2015/2016 eine zusätzliche Beihilfe für Schulmilch fest und bestimmt Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/30/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Schuljahr 2015/2016 eine zusätzliche Beihilfe für Schulmilch fest und bestimmt Höchstpreise für verschiedene Milchprodukte.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf dem Marktordnungsgesetz 2007 und wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.
- Im Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 31. Juli 2016 erhalten begünstigte Schulen eine zusätzliche Beihilfe von 10,38 € pro 100 kg Milch der Kategorie I und 9,34 € pro 100 kg Milch der Kategorie II.
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