Zusammenfassung
Die 29. Verordnung von 2015 ändert die STCW‑Verordnung: Sie erweitert den Geltungsbereich, bindet die EU‑STCW‑Richtlinie ein, stärkt das Qualitätssicherungssystem für die Ausbildung von Seeleuten und führt neue Melde‑ sowie Übergangsbestimmungen ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/23/2015XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die 29. Verordnung von 2015 ändert die STCW‑Verordnung: Sie erweitert den Geltungsbereich, bindet die EU‑STCW‑Richtlinie ein, stärkt das Qualitätssicherungssystem für die Ausbildung von Seeleuten und führt neue Melde‑ sowie Übergangsbestimmungen ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Einrichtungen, die Seeleute ausbilden.
- Die Verordnung verweist auf die EU‑STCW‑Richtlinie 2008/106/EG und deren Änderung von 2012.
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