<!--[-->Änderung der STCW‑Verordnung (29. Verordnung 2015)<!--]-->
Änderung der STCW‑Verordnung (29. Verordnung 2015)
Verordnung vom 23.02.2015

Zusammenfassung

Die 29. Verordnung von 2015 ändert die STCW‑Verordnung: Sie erweitert den Geltungsbereich, bindet die EU‑STCW‑Richtlinie ein, stärkt das Qualitätssicherungssystem für die Ausbildung von Seeleuten und führt neue Melde‑ sowie Übergangsbestimmungen ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/23/2015XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die 29. Verordnung von 2015 ändert die STCW‑Verordnung: Sie erweitert den Geltungsbereich, bindet die EU‑STCW‑Richtlinie ein, stärkt das Qualitätssicherungssystem für die Ausbildung von Seeleuten und führt neue Melde‑ sowie Übergangsbestimmungen ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Einrichtungen, die Seeleute ausbilden.
  • Die Verordnung verweist auf die EU‑STCW‑Richtlinie 2008/106/EG und deren Änderung von 2012.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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