Verordnung zur Bereithaltung von Unterkünften für hilfs‑ und schutzbedürftige Fremde (2015‑2018)
Verordnung vom 30.09.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 legt fest, dass die österreichischen Gemeinden Plätze für hilfs‑ und schutzbedürftige Fremde bereithalten müssen. Sie gilt vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2018.Bundesministerium für Inneres9/30/2015XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 legt fest, dass die österreichischen Gemeinden Plätze für hilfs‑ und schutzbedürftige Fremde bereithalten müssen. Sie gilt vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2018.Schwerpunkte
- Ein Bedarf an der Bereithaltung von Plätzen zur Unterbringung hilfs‑ und schutzbedürftiger Fremder durch die Gemeinden wird festgestellt.
- Die Verordnung gilt vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2018.
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