Zusammenfassung
Die Verschlusssachenverordnung legt fest, welche Ermittlungsunterlagen als geheim eingestuft werden und regelt deren sichere Aufbewahrung, den eingeschränkten Zugriff sowie die Dokumentationspflichten für Justizbehörden.Bundesministerium für Justiz1/12/2015XXV
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verschlusssachenverordnung legt fest, welche Ermittlungsunterlagen als geheim eingestuft werden und regelt deren sichere Aufbewahrung, den eingeschränkten Zugriff sowie die Dokumentationspflichten für Justizbehörden.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Ermittlungsunterlagen als Verschlusssachen eingestuft werden dürfen und definiert den Anwendungsbereich für das Justizministerium und die Gerichte.
- Die Einstufung erfolgt insbesondere bei besonders bedeutenden Fällen oder wenn die Weitergabe ein Risiko für Personen, die öffentliche Ordnung oder die Ermittlungen selbst darstellt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.