Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2016 alle 15‑ bis 34‑jährigen Personen in Österreich quartalsweise zu Ausbildung und Arbeitsmarktsituation befragt werden, die Ergebnisse bis Ende 2017 veröffentlicht und ein Kostenersatz von 22 622 Euro gezahlt wird.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/7/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass im Jahr 2016 alle 15‑ bis 34‑jährigen Personen in Österreich quartalsweise zu Ausbildung und Arbeitsmarktsituation befragt werden, die Ergebnisse bis Ende 2017 veröffentlicht und ein Kostenersatz von 22 622 Euro gezahlt wird.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss im Jahr 2016 eine umfassende Statistik über junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt erstellen.
- Erhoben werden u. a. Arbeitserfahrung, berufspraktisches Lernen, Ausbildungsabbruchgründe und elterliche Bildung für Personen im Alter von 15‑ bis 34‑Jahren.
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