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Bergbau‑Unfallverordnung 2015 – Sicherheits‑ und Meldepflichten
Verordnung vom 09.10.2015

Zusammenfassung

Die Bergbau‑Unfallverordnung 2015 legt umfassende Sicherheits- und Meldepflichten für Betriebe fest, die gefährliche Stoffe verarbeiten, lagern oder Gasspeicher betreiben, und ändert die Sicherheitsabstands‑Regelungen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/9/2015XXV
Umwelt
Energie
Bergbau

Zusammenfassung

Die Bergbau‑Unfallverordnung 2015 legt umfassende Sicherheits- und Meldepflichten für Betriebe fest, die gefährliche Stoffe verarbeiten, lagern oder Gasspeicher betreiben, und ändert die Sicherheitsabstands‑Regelungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert das Ziel, Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und gilt für chemische/thermische Aufbereitung, Lagerung, Bergebeseitigungseinrichtungen und unterirdische Gasspeicher.
  • Der Betreiber muss ein Sicherheitskonzept erstellen, das Organisation, Risikobewertung, sichere Betriebsführung und interne Notfallplanung umfasst.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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