Zusammenfassung
Die Bergbau‑Unfallverordnung 2015 legt umfassende Sicherheits- und Meldepflichten für Betriebe fest, die gefährliche Stoffe verarbeiten, lagern oder Gasspeicher betreiben, und ändert die Sicherheitsabstands‑Regelungen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft10/9/2015XXV
Umwelt
Energie
Bergbau
Zusammenfassung
Die Bergbau‑Unfallverordnung 2015 legt umfassende Sicherheits- und Meldepflichten für Betriebe fest, die gefährliche Stoffe verarbeiten, lagern oder Gasspeicher betreiben, und ändert die Sicherheitsabstands‑Regelungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert das Ziel, Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und gilt für chemische/thermische Aufbereitung, Lagerung, Bergebeseitigungseinrichtungen und unterirdische Gasspeicher.
- Der Betreiber muss ein Sicherheitskonzept erstellen, das Organisation, Risikobewertung, sichere Betriebsführung und interne Notfallplanung umfasst.
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