Einrichtung einer automatischen Geschwindigkeitsmessstrecke auf der A 2 Süd (2015)
Verordnung vom 14.10.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Abschnitt der A 2 Süd‑Autobahn als Messstrecke fest, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit automatisch gemessen wird. Sie tritt am 16. Oktober 2015 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/14/2015XXV
Verkehr
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Abschnitt der A 2 Süd‑Autobahn als Messstrecke fest, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit automatisch gemessen wird. Sie tritt am 16. Oktober 2015 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 100 Abs. 5b der Straßenverkehrsordnung von 1960 als gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Messstrecke.
- Auf der A 2 Süd‑Autobahn wird ein Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 als Messstrecke festgelegt, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit gemessen wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.