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Einrichtung einer automatischen Geschwindigkeitsmessstrecke auf der A 2 Süd (2015)
Verordnung vom 14.10.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Abschnitt der A 2 Süd‑Autobahn als Messstrecke fest, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit automatisch gemessen wird. Sie tritt am 16. Oktober 2015 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/14/2015XXV
Verkehr
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Abschnitt der A 2 Süd‑Autobahn als Messstrecke fest, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit automatisch gemessen wird. Sie tritt am 16. Oktober 2015 in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 100 Abs. 5b der Straßenverkehrsordnung von 1960 als gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Messstrecke.
  • Auf der A 2 Süd‑Autobahn wird ein Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 als Messstrecke festgelegt, auf dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit gemessen wird.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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