Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein Überwachungsprogramm für Scrapie und Brucella melitensis bei Schafen und Ziegen ein, legt Pflichten für Tierhalter fest und regelt das Vorgehen bei positiven Befunden.Bundesministerium für Gesundheit10/15/2015XXV
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein Überwachungsprogramm für Scrapie und Brucella melitensis bei Schafen und Ziegen ein, legt Pflichten für Tierhalter fest und regelt das Vorgehen bei positiven Befunden.Schwerpunkte
- Ein risikobasierter Stichprobenplan wird erstellt, nach dem Landeshauptleute Stichproben in Schaf‑ und Ziegenbeständen für Scrapie und Brucella melitensis anordnen.
- Tierhalterinnen und Tierhalter müssen die behördlichen Maßnahmen dulden, Auskünfte geben, Proben kennzeichnen und Unterlagen sieben Jahre lang aufbewahren.
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