Überwachungsprogramme‑Verordnung 2015 für Rinder, Schafe, Schweine und Geflügel
Verordnung vom 16.10.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 legt ein flächendeckendes Überwachungsprogramm für Rinder, Schafe, Schweine und Geflügel fest, um ausgewählte Erreger und deren Antibiotikaresistenz zu testen. Die Durchführung erfolgt durch die Landeshauptleute, die Proben werden von amtlichen Tierärzten genommen und im Labor analysiert; die Kosten trägt der Bund.Bundesministerium für Gesundheit10/16/2015XXV
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 legt ein flächendeckendes Überwachungsprogramm für Rinder, Schafe, Schweine und Geflügel fest, um ausgewählte Erreger und deren Antibiotikaresistenz zu testen. Die Durchführung erfolgt durch die Landeshauptleute, die Proben werden von amtlichen Tierärzten genommen und im Labor analysiert; die Kosten trägt der Bund.Schwerpunkte
- Jährliche Stichproben bei Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel werden nach einem vom Bundesgesundheitsminister erstellten Plan durchgeführt, um ausgewählte Erreger und deren Antibiotikaresistenz zu prüfen.
- Die Durchführung der Stichproben obliegt dem jeweiligen Landeshauptmann, der die Umsetzung im Bundesland koordiniert.
Dokumente (PDFs)
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