Zusammenfassung
Eine Novellierungsanordnung 1 ändert in § 2 der Verordnung zur Magdeburg‑Kaserne‑Betreuungsstelle die Frist von „vier Monaten nach Inkrafttreten“ auf das feste Datum „31. Dezember 2015“. Damit wird das Ende der jeweiligen Bestimmung klar festgelegt.Bundesministerium für Inneres10/21/2015XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Eine Novellierungsanordnung 1 ändert in § 2 der Verordnung zur Magdeburg‑Kaserne‑Betreuungsstelle die Frist von „vier Monaten nach Inkrafttreten“ auf das feste Datum „31. Dezember 2015“. Damit wird das Ende der jeweiligen Bestimmung klar festgelegt.Schwerpunkte
- Die Formulierung in § 2 wird von einer vier‑Monats‑Frist nach Inkrafttreten auf das feste Enddatum 31. Dezember 2015 geändert.
- Die Änderung wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport erlassen.
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