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Änderung des Enddatums für die Betreuungsstelle Magdeburg‑Kaserne
Verordnung vom 21.10.2015

Zusammenfassung

Eine Novellierungsanordnung 1 ändert in § 2 der Verordnung zur Magdeburg‑KaserneBetreuungsstelle die Frist von „vier Monaten nach Inkrafttreten“ auf das feste Datum „31. Dezember 2015“. Damit wird das Ende der jeweiligen Bestimmung klar festgelegt.
Bundesministerium für Inneres10/21/2015XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Eine Novellierungsanordnung 1 ändert in § 2 der Verordnung zur Magdeburg‑KaserneBetreuungsstelle die Frist von „vier Monaten nach Inkrafttreten“ auf das feste Datum „31. Dezember 2015“. Damit wird das Ende der jeweiligen Bestimmung klar festgelegt.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung in § 2 wird von einer vier‑Monats‑Frist nach Inkrafttreten auf das feste Enddatum 31. Dezember 2015 geändert.
  • Die Änderung wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport erlassen.
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