Zusammenfassung
Die Verordnung führt für das Jahr 2015 in Kärnten ein zeitlich befristetes Verbot der Ausbringung von Gülle und Jauche auf bestimmten Ackerflächen ein. Landwirte müssen genau dokumentieren, welche Felder und Düngemittel betroffen sind. Das Verbot endet am 16. Februar 2016.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/22/2015XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung führt für das Jahr 2015 in Kärnten ein zeitlich befristetes Verbot der Ausbringung von Gülle und Jauche auf bestimmten Ackerflächen ein. Landwirte müssen genau dokumentieren, welche Felder und Düngemittel betroffen sind. Das Verbot endet am 16. Februar 2016.Schwerpunkte
- Ein neues Verbot wird für das Jahr 2015 eingeführt, das die Ausbringung von Gülle und Jauche auf bestimmten Ackerflächen in Kärnten untersagt.
- Die Regelung endet automatisch am 16. Februar 2016, danach ist das Verbot nicht mehr gültig.
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