<!--[-->Verordnung über den Aufteilungsschlüssel der Krankenversicherung für Pensionist*innen 2014<!--]-->
Verordnung über den Aufteilungsschlüssel der Krankenversicherung für Pensionist*innen 2014
Verordnung vom 30.10.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2014 fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung von Pensionist*innen auf die verschiedenen regionalen und betrieblichen Krankenkassen verteilt werden.
Bundesministerium für Gesundheit10/30/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2014 fest, wie die Beiträge zur Krankenversicherung von Pensionist*innen auf die verschiedenen regionalen und betrieblichen Krankenkassen verteilt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung von Pensionist*innen im Jahr 2014.
  • Die Beiträge werden nach einem festen Prozentsatz auf zehn Gebietskrankenkassen verteilt, wobei die Wiener Gebietskrankenkasse den größten Anteil (20,889 %) erhält.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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