<!--[-->Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2016 – Festlegung der außerbudgetären Einheiten<!--]-->
Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2016 – Festlegung der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 30.10.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2016 fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor Staat zugeordnet werden, und tritt am 31. Oktober 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen10/30/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2016 fest, welche außerbudgetären Einheiten dem Bundessektor Staat zugeordnet werden, und tritt am 31. Oktober 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche außerbudgetären Einheiten im Jahr 2016 dem Sektor Staat zugeordnet werden.
  • Die Grundlage ist § 3 Abs. 1 des Bundeshaftungsobergrenzengesetzes, das die Festlegung außerbudgetärer Einheiten regelt.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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