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Erzeuger‑Rahmenbedingungen‑Verordnung (2015)
Verordnung vom 03.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Rahmenbedingungen für Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände fest: Zuständigkeit der AMA, Melde‑ und Berichtspflichten, Prüfungs‑ und Aufbewahrungspflichten sowie das Inkrafttreten am 15. Oktober 2015.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/3/2015XXV
Umwelt
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Rahmenbedingungen für Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände fest: Zuständigkeit der AMA, Melde‑ und Berichtspflichten, Prüfungs‑ und Aufbewahrungspflichten sowie das Inkrafttreten am 15. Oktober 2015.

Schwerpunkte

  • Das Agrarmarkt Austria (AMA) ist die zentrale Behörde für die Vollziehung der Verordnung und übernimmt Aufgaben wie Zertifizierung, Kontrolle von Importen und Koordination von Förderprogrammen.
  • Erzeugerorganisationen müssen bis zum 28. Februar des Folgejahres Jahresberichte an die AMA über Mitgliederzahlen, Produktionsmengen und Marktbedingungen einreichen.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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