Zusammenfassung
Die Verordnung legt Rahmenbedingungen für Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände fest: Zuständigkeit der AMA, Melde‑ und Berichtspflichten, Prüfungs‑ und Aufbewahrungspflichten sowie das Inkrafttreten am 15. Oktober 2015.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/3/2015XXV
Umwelt
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Rahmenbedingungen für Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände fest: Zuständigkeit der AMA, Melde‑ und Berichtspflichten, Prüfungs‑ und Aufbewahrungspflichten sowie das Inkrafttreten am 15. Oktober 2015.Schwerpunkte
- Das Agrarmarkt Austria (AMA) ist die zentrale Behörde für die Vollziehung der Verordnung und übernimmt Aufgaben wie Zertifizierung, Kontrolle von Importen und Koordination von Förderprogrammen.
- Erzeugerorganisationen müssen bis zum 28. Februar des Folgejahres Jahresberichte an die AMA über Mitgliederzahlen, Produktionsmengen und Marktbedingungen einreichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.