Änderung der Verordnung zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen – Datumsanpassung
Verordnung vom 04.11.2015Zusammenfassung
Die Verordnung ändert lediglich das Datum in den ersten beiden Abschnitten der bestehenden Regelung zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen: „4. November“ wird durch „15. November“ ersetzt. Die Änderung ist rein formaler Natur und hat keinen Einfluss auf die eigentlichen Bestimmungen.Bundesministerium für Inneres11/4/2015XXV
Grenze
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert lediglich das Datum in den ersten beiden Abschnitten der bestehenden Regelung zur vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen: „4. November“ wird durch „15. November“ ersetzt. Die Änderung ist rein formaler Natur und hat keinen Einfluss auf die eigentlichen Bestimmungen.Schwerpunkte
- Der Text der Verordnung wird an zwei Stellen angepasst – die Formulierung „4. November“ wird durch „15. November“ ersetzt.
- Die Änderung betrifft ausschließlich die Abschnitte 1 und 2 der bestehenden Verordnung und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Regelungen zu Grenzkontrollen.
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