Fachkräfteverordnung 2016 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 06.11.2015Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2016 definiert acht Mangelberufe, in denen ausländische Fachkräfte im Jahr 2016 zugelassen werden können. Gültig vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016 für Anträge bis 5. November 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/6/2015XXV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2016 definiert acht Mangelberufe, in denen ausländische Fachkräfte im Jahr 2016 zugelassen werden können. Gültig vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016 für Anträge bis 5. November 2016.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für das Jahr 2016 fest, in welchen Mangelberufen ausländische Fachkräfte zugelassen werden dürfen.
- Die Liste umfasst acht Berufsbilder: Fräser/innen, Dreher/innen, Techniker/innen im Maschinenbau, Dachdecker/innen, Diplom‑Ingenieur/innen für Maschinen‑ bzw. Starkstromtechnik, Techniker/innen für Starkstromtechnik sowie diplomierte Pflegekräfte, die bis Ende 2015 ihre Ergänzungsausbildung begonnen haben.
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