Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohn für Hausbetreuer/innen in Österreich fest. Sie definiert drei Lohnstufen, Zuschläge für Sonderbedingungen und zusätzliche Leistungen wie Urlaubszuschuss. Der Tarif trat am 1. Januar 2016 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/9/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohn für Hausbetreuer/innen in Österreich fest. Sie definiert drei Lohnstufen, Zuschläge für Sonderbedingungen und zusätzliche Leistungen wie Urlaubszuschuss. Der Tarif trat am 1. Januar 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif legt einen flächendeckenden Mindestlohn für Hausbetreuer/innen in ganz Österreich fest.
- Zwei Entlohnungsschemata (A und B) definieren drei Lohngruppen mit Stundenlöhnen von 9,63 €, 10,71 € bzw. 14,04 €; für Schema A wird ein Aufschlag von 7 % auf diese Beträge erhoben.
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