<!--[-->Änderung der Frist für vorübergehende Grenzkontrollen (bis 15. Februar 2016)<!--]-->
Änderung der Frist für vorübergehende Grenzkontrollen (bis 15. Februar 2016)
Verordnung vom 13.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung verschiebt das Datum, bis zu dem vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zulässig sind, von 15. November 2015 auf 15. Februar 2016.
Bundesministerium für Inneres11/13/2015XXV
Sicherheit
Freizügigkeit
Grenzkontrollen

Zusammenfassung

Die Verordnung verschiebt das Datum, bis zu dem vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zulässig sind, von 15. November 2015 auf 15. Februar 2016.

Schwerpunkte

  • Die Frist für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen wird von 15. November 2015 auf 15. Februar 2016 verschoben.
  • Die gesetzliche Grundlage bleibt das Grenzkontrollgesetz (§ 10 Abs. 2), das die Möglichkeit zu befristeten Kontrollen vorsieht.
Dokumente (PDFs)
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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