Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest. Sie definiert die zu zahlenden Beträge pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderleistungen und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest. Sie definiert die zu zahlenden Beträge pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderleistungen und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Wien und betrifft alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Kernleistungen (Reinigung von Wohnfläche, anderen Räumen und Gehsteigen) wird ein Entgelt pro Quadratmeter festgelegt; zusätzlich gibt es einen Materialzuschlag von 15 %.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.