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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien
Verordnung vom 17.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest. Sie definiert die zu zahlenden Beträge pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderleistungen und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest. Sie definiert die zu zahlenden Beträge pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderleistungen und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Wien und betrifft alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die Kernleistungen (Reinigung von Wohnfläche, anderen Räumen und Gehsteigen) wird ein Entgelt pro Quadratmeter festgelegt; zusätzlich gibt es einen Materialzuschlag von 15 %.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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