Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 Mindestlohn‑Pauschalen für Personen fest, die in Wien Anlagen und Einrichtungen betreuen und bedienen, etwa Aufzüge, Grünflächen oder Heizungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Gewerbeaufsicht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 Mindestlohn‑Pauschalen für Personen fest, die in Wien Anlagen und Einrichtungen betreuen und bedienen, etwa Aufzüge, Grünflächen oder Heizungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Betroffenen einen monatlichen Pauschalbetrag von 94,88 €, der ab dem achten Geschoss pro zusätzlichem Geschoss um 6,81 € steigt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.