Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich (ab 01.01.2016)
Verordnung vom 17.11.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und für Gehsteigreinigung sowie diverse Zuschläge, Sonderzahlungen und Gebühren. Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind, und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und für Gehsteigreinigung sowie diverse Zuschläge, Sonderzahlungen und Gebühren. Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind, und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorger/innen in Niederösterreich, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Grundentgelte: 0,2543 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2543 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten und 0,4615 € pro Quadratmeter für das Reinigen und Bestreuen von Gehsteigen bei Glatteis.
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