Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2016 Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Aufzügen, Grünflächen, Heizungen und anderen Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2016 Mindestlöhne und Pauschalbeträge für die Betreuung von Aufzügen, Grünflächen, Heizungen und anderen Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Personen, die in Niederösterreich mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die beauftragten Personen monatlich 89,90 €, plus 11,62 € für jedes Geschoss über sieben.
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