Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und Bonusregelungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und Bonusregelungen.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt ab dem 1. Jänner 2016 für das gesamte Bundesland Burgenland.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2556 € je Quadratmeter Wohnfläche und 0,2556 € je Quadratmeter sonstiger Räumlichkeiten.
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