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Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen im Burgenland
Verordnung vom 17.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest. Sie definiert Pauschalbeträge, Stundenlöhne und Zuschläge für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest. Sie definiert Pauschalbeträge, Stundenlöhne und Zuschläge für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 105,01 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 12,40 € pro zusätzlichem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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