Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten fest, definiert Grundentgelte, Zuschläge und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Kärnten fest, definiert Grundentgelte, Zuschläge und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten und nur für Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Die Grundvergütung beträgt 0,2536 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnräume und andere Räumlichkeiten; für das Schneebreiten auf Gehwegen wird 0,4611 € pro Quadratmeter gezahlt.
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