Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten fest und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten fest und tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Kärnten und betrifft Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die genannten Personen monatlich pauschal 96,48 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 6,31 € pro weiterem Geschoss.
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