Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter und verschiedene Zuschläge für Sonderleistungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter und verschiedene Zuschläge für Sonderleistungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorger/innen in der Steiermark, sowohl für Arbeitgeber, die nicht kollektivvertragsfähig sind, als auch für solche, die später kollektivvertragsfähig werden, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2539 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räume; für die Gehsteigreinigung wird 0,4620 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bezahlt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.