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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark (ab 01.01.2016)
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter und verschiedene Zuschläge für Sonderleistungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter und verschiedene Zuschläge für Sonderleistungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Hausbesorger/innen in der Steiermark, sowohl für Arbeitgeber, die nicht kollektivvertragsfähig sind, als auch für solche, die später kollektivvertragsfähig werden, solange kein Kollektivvertrag besteht.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2539 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räume; für die Gehsteigreinigung wird 0,4620 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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