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Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen in der Steiermark
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 Mindestlöhne und Pauschalgebühren für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen in der Steiermark fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Finanzwesen
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 Mindestlöhne und Pauschalgebühren für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen in der Steiermark fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und betrifft Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind – sowohl Eigentümer als auch deren Angestellte.
  • Für Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von €96,02 für bis zu vier Stockwerke und zusätzlich €8,65 pro weiterem Stockwerk festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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