Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 Mindestlöhne und Pauschalgebühren für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen in der Steiermark fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
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Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 Mindestlöhne und Pauschalgebühren für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen und Heizungsanlagen in der Steiermark fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und betrifft Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind – sowohl Eigentümer als auch deren Angestellte.
- Für Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von €96,02 für bis zu vier Stockwerke und zusätzlich €8,65 pro weiterem Stockwerk festgelegt.
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