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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest und definiert neben dem Grundlohn weitere Zuschläge sowie jährliche Bonuszahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohn für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest und definiert neben dem Grundlohn weitere Zuschläge sowie jährliche Bonuszahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Oberösterreich und nur für Hausbesorger/innen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
  • Der Grundlohn beträgt 0,2489 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche; bei Häusern mit Holzstiegen wird dieser Betrag um 20 % erhöht.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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