Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und Stundenlöhnen für Hausarbeiter.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und Stundenlöhnen für Hausarbeiter.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für Oberösterreich und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 112,17 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich dieser Betrag um 13,69 € pro zusätzlicher Aufzugshalle.
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