Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sonderzuschläge und Jahresbonus.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sonderzuschläge und Jahresbonus.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und für Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2538 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten.
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