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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg (ab 01.01.2016)
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sonderzuschläge und Jahresbonus.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sonderzuschläge und Jahresbonus.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und für Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2538 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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