Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufgaben wie Aufzugswartung, Schwimmbad‑ und Gartenpflege sowie Heizungsanlagen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufgaben wie Aufzugswartung, Schwimmbad‑ und Gartenpflege sowie Heizungsanlagen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2016.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 109,52 € gezahlt; ab dem achten Stockwerk erhöht sich der Betrag um 9,56 € pro zusätzlichem Geschoss.
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