Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 verbindliche Mindestlöhne für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Grundentgelte, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 verbindliche Mindestlöhne für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Grundentgelte, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Tirol und richtet sich an alle Hausbesorger/innen sowie deren Arbeitgeber, sofern kein wirksamer Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2546 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche und 0,4807 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bei Glatteis.
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