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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (ab 01.01.2016)
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 verbindliche Mindestlöhne für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Grundentgelte, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2016 verbindliche Mindestlöhne für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Grundentgelte, Materialzuschlag und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das Bundesland Tirol und richtet sich an alle Hausbesorger/innen sowie deren Arbeitgeber, sofern kein wirksamer Kollektivvertrag besteht.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2546 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche und 0,4807 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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